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Nach dem Todesfall: Welche Rechtsgrundlagen sind wichtig?

Bad Honnef. Unmittelbar nach dem Verlust eines geliebten Angehörigen fühlen sich viele Menschen hoffnungslos überfordert. Das gilt nicht nur für die emotionale Verarbeitung der Situation, sondern auch für den Umgang mit den sich aus dem Sterbefall ergebenden Rechten. Hierzu hat der Bundesverband Bestattungsbedarf eine kleine Übersicht zusammengestellt, die einige der drängendsten rechtlichen Fragen formuliert und Ansprechpartner benennt.

Verstirbt ein Angehöriger, stellt sich neben all der Trauer auch die Frage, welche Rechte sich daraus ergeben. Dabei ist als wichtigste Quelle das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zu nennen. Im so genannten Erbrecht des BGB werden Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerliche Rechte geregelt und ein Hinterbliebener darf Erbe werden. „Es geht dabei letztendlich um den Übergang des Vermögens des Erblassers auf eine oder mehrere Personen“, so der Geschäftsführer des Bundesverbandes Bestattungsbedarf, Dirk-Uwe Klaas. Liegt zum Beispiel ein Testament oder ein Erbvertrag vor, geht das darin benannte Vermögen auf einen oder mehrere Erben über. Sind Testament oder Erbvertrag nicht vorhanden, tritt die gesetzliche Erbfolge ein – sie ist im BGB und im Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) geregelt. Die gesetzliche Erbfolge bestimmt, dass in erster Linie die Kinder und der Ehe- beziehungsweise Lebenspartner erben. Gibt es keinen Lebenspartner und keine Nachkommen, treten an ihre Stelle die übrigen Angehörigen – je nach Grad der Verwandtschaft. „Bereits die Anwendung dieser grundlegenden Regeln kann im Fall der Fälle verwirrend sein, denn sogar unabhängig vom emotionalen Ausnahmezustand wird das Erbrecht für den Laien schnell zum Buch mit sieben Siegeln“, bekräftigt Klaas. Wer ist laut Erbrecht denn nun gesetzlicher Erbe? Wer kann Pflichtteilsansprüche geltend machen? Ist die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers sinnvoll? Welche steuerlichen Belastungen können auf die Erben zukommen? Benötigt man einen Erbschein und wo erhält man diesen? Was kostet der Erbschein? Was kann man tun, wenn der Verstorbene Schulden hinterlassen hat? Wie kann man seine Haftung begrenzen? „Alle diese Fragen bedürfen immer sehr individueller Antworten. Es ist daher ratsam, anwaltlichen und notariellen Rat einzuholen oder, soweit es um spezifisch steuerrechtliche Probleme geht, auch die Dienste der steuerberatenden Berufe und von Länderfinanzbehörden in Anspruch zu nehmen“, so Klaas und erklärt weiter: „Die Vertreter dieser Berufsstände kennen alle notwendigen Kniffe, um im Erbfall zu seinem guten Recht zu kommen. Je komplexer die Erbfolge ist, umso mehr empfiehlt sich außerdem bereits zu Lebzeiten, familiäre Vereinbarungen zu treffen und diese rechtsgültig zu formulieren. Auch hierbei helfen Anwälte und Notare.“

Bestattungskosten als Folge des Erbfalls
Aus dem Recht zu erben resultieren natürlich auch eine Menge Pflichten. Eine der wichtigsten ist neben der Durchführung der ordnungsgemäßen Bestattung die Pflicht zur Übernahme der hierbei entstehenden Kosten. Hier gibt es verschiedene Konstellationen: Grundsätzlich tragen der oder die Erben die Kosten der Bestattung. Bei einer eventuell erst nach der Bestattung erfolgenden Eröffnung eines Testaments kann die Erbenstellung sich allerdings anders darstellen, als erwartet. In diesem Fall hat derjenige, der in Erwartung seiner Erbenstellung bereits Bestattungskosten übernommen hat, der aber tatsächlich gar nicht oder zumindest nicht allein geerbt hat, einen vollständigen oder anteiligen Erstattungsanspruch gegenüber den (weiteren) Erben. Wird das Erbe – zum Beispiel weil der Erblasser hohe Schulden hinterlassen hat – ausgeschlagen, können die Angehörigen als Totenfürsorgeberechtigte zur Kostenerstattung einer beispielsweise durch die Gemeinde oder die Stadt beauftragten Beerdigung verpflichtet werden. Bei akutem Geldmangel wiederum kommt für den oder die Erben eine Sozialbestattung in Frage, die beim zuständigen Sozialamt beantragt werden muss. „Wichtig hierfür ist die Vorlage von Gehalts- sowie Vermögensnachweisen des Erben und von dessen Ehe- oder Lebenspartner“, erklärt Klaas. Sind gar keine Angehörigen vorhanden, entfällt die Kostentragungspflicht und die Bestattung wird vom Staat gezahlt. (DS)

Bild: Das Erbrecht regelt bereits seit Generationen die aus dem Todesfall eines Familienangehörigen resultierenden Rechte. Foto: G. Stoverock

Mehr Informationen unter www.bundesverband-bestattungsbedarf.de

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