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Ein Diamant aus der Asche des Verstorbenen

Ungewöhnliches Erinnerungsstück

Bad Honnef. Der Abschied von einem geliebten Menschen fällt unendlich schwer. Ein Erinnerungsdiamant aus einem Teil der Asche des Verstorbenen ist eine gute Möglichkeit, ein kleines Stück des Angehörigen auf besonders schöne Art und Weise immer bei sich zu tragen und den Abschiedsschmerz damit etwas zu lindern. Hergestellt werden Erinnerungsdiamanten in spezialisierten Unternehmen außerhalb Deutschlands, so zum Beispiel in der Schweiz.

„Eine Diamantenbestattung ist eine außergewöhnliche Variante oder Ergänzung einer traditionellen Beisetzung und eine sehr persönliche Art des Gedenkens. Der Stein dient als Symbol der Liebe, Wertschätzung und Verbundenheit und kann zum Beispiel in einer Schatulle aufbewahrt oder als Schmuckstück gefasst werden“, so Jürgen Stahl, Vorsitzender des Bundesverbandes Bestattungsbedarf.

Ein Diamant für die Ewigkeit
Ein Erinnerungsdiamant wird im Labor hergestellt. Er teilt seine chemischen und physikalischen Eigenschaften mit natürlichen Diamanten, ist also zum Beispiel genauso hart und dauerhaft, wie in der Natur gewachsene Exemplare. Doch wie wird aus der Asche eines Verstorbenen ein Diamant? „Bei der Herstellung eines Erinnerungsdiamanten werden die natürlichen Wachstumsbedingungen des Edelsteins nachgebildet. Fünf bis acht Monate dauert es je nach gewünschter Steingröße, dann ist mittels Druck und Hitze aus der Asche in mehreren Schritten ein Diamant geworden“, fasst der Geschäftsführer des mit der Herstellung dieser Steine befassten schweizerischen Unternehmens Algordanza, Frank Ripka, das Prozedere zusammen. Benötigt werden hierfür mindestens rund 500 Gramm der bei der Kremierung eines Menschen durchschnittlich entstehenden 2.500 Gramm Asche. Aus diesen 500 Gramm wird dann ca. 1 Gramm Kohlenstoff extrahiert. Die Kremationsasche wird vom Herkunftsland aus in die Schweiz geschickt und dort entsprechend getrennt und verarbeitet. „Die Restasche kann dann ganz normal in Deutschland oder auch in der Schweiz bestattet werden oder in der Schweiz persönlich an den Auftraggeber übergeben werden, der dann für die Bestattung sorgt“, so Ripka weiter und erklärt: „Die Aufbewahrung einer befüllten Urne bzw. der Kremationsasche zu Hause ist nach deutschem Bestattungsrecht grundsätzlich nicht erlaubt. Nach unserer Auffassung gilt jedoch kein Beisetzungszwang für die von uns hergestellten Erinnerungsdiamanten. Wer sich also in Deutschland für eine Diamantenbestattung zum Beispiel in der Schweiz entscheidet, muss sich in rechtlicher Hinsicht keine Sorgen machen.“ Die Umwandlung der Asche in einen nur aus Kohlenstoff bestehenden Diamanten führe dazu, dass keine bestattungspflichtige Asche mehr vorliege. Außerdem finde die Herstellung des Diamanten gemäß Schweizer Recht statt. Dazu Ripka abschließend: „Nach der Kremation in Deutschland geht die Asche in die Schweiz und unterliegt dort dem Schweizerischen Bestattungsgesetz. So handeln Bestatter und Angehörige in jeder Hinsicht gesetzeskonform.“ (DS)

Bild 1: Diamantenpressen im Schweizer Werk. Foto: ALGORDANZA AG

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