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Bundesländer verpassen Chance auf modernere Bestattungsgesetze

Bad Honnef. In mehreren Bundesländern stehen Änderungen der geltenden Bestattungs- und Friedhofsgesetze auf dem Prüfstand. Dabei drohen unnötige Rückschritte, kritisiert der Bundesverband Bestattungsbedarf, der die Anbieter von Produkten und Dienstleistungen für das Bestattungsgewerbe vertritt.

932.524 Menschen sind im vergangenen Jahr in Deutschland gestorben. Hinter jedem dieser Sterbefälle stehen trauernde Angehörige, die sich um eine würdige Bestattung kümmern müssen und dabei möglichst den letzten Willen des Verstorbenen erfüllen möchten. Der Gesetzgeber macht es diesen Hinterbliebenen nicht leicht, denn bei Beisetzung und Totengedenken sind regional unterschiedliche Vorschriften zu befolgen: Bestattungsrecht ist Ländersache.

„Ein zeitgemäßes Gesetz sollte dazu dienen, Verstorbene pietätvoll bestatten zu können. Es sollte auf der anderen Seite auch den Angehörigen die Möglichkeit geben, den Schmerz bestmöglich und nach ihren Vorstellungen zu verarbeiten“, sagt der Vorsitzende des Bundesverbandes Bestattungsbedarf, Jürgen Stahl. Der Verband kritisiert, dass einzelne Bundesländer die zulässigen Formen der Trauerbewältigung per Gesetz weiter einschränken.

So haben Hessen und Niedersachsen bei der erst kürzlich erfolgten Änderung ihrer Bestattungsgesetze weitgehend auf liberale Reformen verzichtet. In Brandenburg sieht ein neuer Gesetzentwurf sogar vor, die Herstellung von Erinnerungsobjekten wie Diamanten aus einer geringen Menge Asche als Ordnungswidrigkeit zu bestrafen. „Dabei handelt es sich um eine etablierte Form der Trauerkultur, die von vielen Hinterbliebenen gewünscht, fast überall in Deutschland toleriert und im europäischen Ausland ganz selbstverständlich angeboten wird“, erklärt Stahl.

Einer repräsentativen Emnid-Umfrage aus dem Jahr 2017 zu Folge sind drei Viertel der Bürger der Meinung, dass ein Erinnerungsdiamant weder die Würde des Verstorbenen noch die Totenruhe verletzt. „In der heutigen Zeit leben Menschen weit verstreut und häufig nicht am Ort der Grabstätte. Der Wunsch, diese Distanz durch einen Diamanten oder ein Amulett, das ein wenig Asche enthält, zu überbrücken und damit Nähe herzustellen, ist nachvollziehbar“, so Stahl.

Für den Bundesverband Bestattungsbedarf ist die zunehmende Mobilität unserer Gesellschaft ein Teil der Lebenswirklichkeit, der moderne Bestattungsgesetze Rechnung tragen sollten. „Der Gesetzgeber sollte den Menschen nicht vorschreiben, wie sie trauern sollen, sondern die Vielfalt der Erinnerungskultur schützen und ihr einen verlässlichen Rahmen geben“, fordert Stahl.

www.bundesverband-bestattungsbedarf.de

 

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