Urne auf dem Kamin!?

csm_krawuttke_klein_17_61b4522fa8© echtgemalt

Als Bestatter ist man Dienstleister durch und durch. Wir sind ja keine Totengräber, sondern Wegbegleiter im Trauerfall. Die Angehörigen seriös und kompetent zu beraten, deren Wünsche aufzugreifen und umzusetzen – das ist unser Geschäft.

 

Auch bei Wilhelm-Krawuttke-Bestattungen ist der Kunde immer König und das bereits seit 1930. Meines Vaters Leitspruch lautete: „Erst kommt der Kunde, dann noch ein Kunde und noch ein Kunde. Dann kommt ganz lange gar nichts… und dann erst kommt alles andere“. Na ja, heute ist es nicht mehr ganz so wie damals. Natürlich kommt immer noch zuerst der Kunde, aber dann bereits ganz lange gar nichts, bis irgendwann mal der nächste Kunde kommt – und dann, dann erst kommt alles andere. Wenn also ein Kunde dann schon mal bei mir ist, heißt es:  150% Dienstleistung. Kein Wunsch bleibt unerfüllt. Will einer einen rosafarbenen Sarg, dann bekommt er ihn auch. Gestecke mit blauen Tulpen? Kein Problem! Ein Kinderchor, der „Ave Maria“ singt? Besorg´ ich Ihnen. Einen Brahmanen  als Trauerredner? Kenn´ ich. Die Urne mit der Totenasche zuhause auf dem Kaminsims? Stopp! Das geht nicht. Zumindest nicht hier in Deutschland. Da sind unsere Gesetze vor. Totenasche gehört auf den Friedhof und nirgendwo sonst hin. Die Enttäuschung ist jedesmal groß, wenn ich den Angehörigen die rechtlichen Auflagen erkläre.

 

Doch ich wäre nicht der Sohn meines Vaters, wenn ich nicht trotzdem eine kundenorientierte Lösung anbieten könnte. Mein abgebrochenes Jura-Studium hat sich doch noch bezahlt gemacht. Denn nach langer Recherche in Gesetzestexten und den Friedhofssatzungen der Länder und Kommunen habe ich einen absolut legalen Weg für den Herzenswunsch meiner Kunden gefunden. In den Landes-Bestattungsgesetzen zweier Bundesländer gibt einen 5. Zusatz zum Paragraf 17 a, wonach die Beisetzung der Totenasche durch ein nachweislich qualifiziertes und seriöses Bestattungsunternehmen zu erfolgen hat. Sie ahnen bereits, wo der Hase im Pfeffer liegt? Das kleine Wörtchen „nachweislich“ ist der casus advocatus. Jeder Bestatter meint, er wäre seriös. Aber kann er das auch nachweisen? Nein! Denn es gibt keine anerkannten Kriterien für den Nachweis von Seriosität. Es sei denn, die Angehörigen akzeptieren und begleichen die Rechnung des Bestatters. Das gilt als Proforma- Nachweis. Per einstweiliger Verfügung beim zuständigen Amtsgericht können demnach die Angehörigen die Bestattung der Totenasche untersagen, solange kein anerkannter Seriositäts-Nachweis vorgelegt wird. Natürlich wird auch meiner Rechnung widersprochen. Die Urne mit der Asche ist bis zur Klärung des Sachverhaltes in die Obhut der Angehörigen zu geben. Auf diese Art und Weise habe ich bereits mehreren Kunden den Wunsch erfüllt, ihre verstorbenen Angehörigen zuhause zu betrauern. Doch ganz ausgefeilt ist das System noch nicht. Denn ich bleibe nicht nur auf meinen Rechnungen sitzen, sondern habe auch noch die Kosten für die Einäscherung und das gerichtliche Verfahren zu tragen. Doch dafür finde ich bestimmt auch noch eine Lösung.