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Wer entscheidet über Art und Ort der Beisetzung? Das Recht der Totenfürsorge

04.03.2009

Beschäftigt man sich mit anonymen und sozialen Bestattung, steht man vor einer grundsätzlichen Frage: Wer hat rechtsverbindlich über die konkreten Bestattungsmodalitäten zu entscheiden?

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