Wer entscheidet über Art und Ort der Beisetzung? Das Recht der Totenfürsorge
04.03.2009Beschäftigt man sich mit anonymen und sozialen Bestattung, steht man vor einer grundsätzlichen Frage: Wer hat rechtsverbindlich über die konkreten Bestattungsmodalitäten zu entscheiden?