Pro Erbfall nur ein Pauschbetrag
11.06.2010Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Erbfallkostenpauschbetrag bei mehreren Erben nicht mehrfach berücksichtigt werden kann. Dieser ist nur einmal pro Erbfall zu gewähren,
Bundesverband Bestattungsbedarf
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Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Erbfallkostenpauschbetrag bei mehreren Erben nicht mehrfach berücksichtigt werden kann. Dieser ist nur einmal pro Erbfall zu gewähren,
Die Bearbeitung von Sozialhilfeanträgen für Bestattungskosten dauert zum Leidwesen der Betroffenen vielfach sehr lange. Für den Bestatter ist diese Wartezeit jedoch häufig mit