Sechs Jahren lang schwelte der Streit um die Gültigkeit von Patientenverfügungen. Jetzt hat der Bundestag einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der den schriftlich verfassten Willen eines Kranken für Ärzte rechtlich bindend macht.
Allgemeine Schätzungen gehen davon aus, dass circa neun Millionen Deutsche eine Patientenverfügung verfasst haben. Bisher war diese jedoch nur in dem Fall rechtlich bindend, dass der Tod nicht verhindert werden konnte und die erkrankte Person lebensverlängernde Maßnahmen abgelehnt hat. Am Donnerstag stimmten jetzt 317 Bundestagabgeordnete für den Gesetzesentwurf des SPD-Abgeordneten Jochachim Stünker, 233 dagegen. Damit hat der jahrelange Streit um die Gültigkeit von Patientenverfügungen ein Ende. Hat eine Person schriftlich festgelegt, wie sie in welchem Krankheitsfall konkret behandelt werden möchte, müssen sich die behandelnden Ärzte an diese Anweisung halten, ansonsten wird ihr Vorgehen als Körperverletzung gewertet und kann juristische Folgen nach sich ziehen.
Pro und Contra
Die Patientenverfügung tritt in Kraft, sobald sich eine erkrankte Person nicht mehr selbst zu der Art ihrer Behandlung äußern kann. So kann jeder selbst bestimmen, welche lebensverlängernden Behandlungen beispielsweise bei einem Schlaganfall erfolgen sollen – und welche nicht. Aus Sicht der Gegner der Verfügung liegen hier jedoch gleich mehrere Probleme vor: Ärzte müssen sich auch dann an die Anweisung halten, wenn eine andere Behandlung ihrer Meinung nach den Tod des Patienten verhindern könnte. Zudem wird kritisiert, dass man die Behandlung für eine Erkrankung in der Zukunft festlegt – und nicht wissen kann, ob man in der konkreten Situation ebenfalls so entscheiden würde.
Verwahrung
Eine Patientenverfügung befolgen können die behandelnden Ärzte natürlich nur, wenn sie von ihrer Existenz wissen. Es ist daher ratsam, Familienangehörige oder nahe stehende Personen nicht nur über die Verfügung, sondern auch über ihren Verwahrungsort zu informieren.
Weitere Hintergrundinformatinen und Tipps zur Formulierung finden Sie auf den Internetseiten des Bundesminiteriums der Justiz.