Am 1. September ist das Gesetz zu Patientenverfügungen in Kraft getreten. Ab sofort sind die Verfügungen für Ärzte bindend – sofern sie schriftlich fixiert wurden und ganz exakt vorgeben, welche Behandlung bei welcher Erkrankung durchgeführt beziehungsweise unterlassen werden soll.
Tipps zur richtigen Formulierung einer Patientenverfügung gibt heute das Online-Portal der Zeitschrift Welt. Darüber hinaus informiert der Bericht auch über verschiedene Beratungsstellen und die für eine Beratung anfallenden Kosten.
Weitere Informationen zum Thema hält das Bundesministerium der Justiz in seiner Broschüre „Patientenverfügung“ bereit.