Das niedersächsische Landeskabinett hat Anfang Februar 2018 den Entwurf eines neuen Bestattungsgesetzes beschlossen. Laut diesem sollen künftig kleine Aschemengen von Toten für die Herstellung von Amuletten entnommen werden dürfen. Wenn es dem nachweisbaren Wunsch des Verstorbenen entspreche, sollen Angehörige einen Teil der Asche für ein Erinnerungsstück verwenden dürfen, heißt es darin.