Egal wo man sich auf dieser Welt befindet – Musik ist aus einer Trauerzeremonie nicht mehr wegzudenken. Ob die Klagelieder der Sinti und Roma oder beschwingte, fröhliche Jazzklänge in New Orleans, die den Hinterbliebenen Zuversicht auf das weitere Leben vermitteln sollen.
Musik kann sowohl die Unfassbarkeit von Tod und Trauer sowie die Verzweiflung, als auch Hoffnung widerspiegeln. Musik begleitet die Trauernden und untermalt die Atmosphäre der Bestattungsfeier. Sei es durch Aufführung eines klassischen Requiems oder die beeindruckende Inszenierung eines Liedes wie „Candle in the Wind“ zum Tod von Lady Diana.
Musiktrends bei Trauerfeiern
Während die Musikauswahl auf Trauerfeiern und Beerdigungen früher meist eher ernste, getragene Lieder beinhaltete, lässt sich in den letzten Jahren ein deutlicher Trend hin zu moderner, poplastiger Musik ablesen. Viele können sich bzw. den Verstorbenen eher mit einem zeitgenössischen Song als mit einem jahrhundertealten Lied zu dem man keine Beziehung hat, identifizieren. So kommt es immer häufiger vor, dass in Trauerhallen Lieder von Madonna oder Marilyn Manson erklingen. Einfach weil Madonnas „Like a prayer“ das Lieblingslied des Verstorbenenwar. Oder „I’m walking on Sunshine“ von Katrina and the Wales die Verbliebenen und den Verstorbenen durch die Jahre begleitet hat. Hier geht es darum, das Leben des Verstorbenen zu feiern und nicht seinen Tod zu beweinen.
Dieser Trend wird bestätigt von einer Umfrage unter Bestattern und Angehörigen von Bestattungen.de im vergangenen Jahr: So befindet sich „Time to Say Goodbye“ von Sarah Brightman auf Platz eins der am meisten gespielten Lieder auf Trauerfeiern, gefolgt von „Geboren um zu leben“ von Unheilig auf Platz zwei und „Tage wie diese“ von den Toten Hosen auf Platz sieben. Aber auch Evergreens wie „Ave Maria“ von Franz Schubert und „My Way“ von Frank Sinatra finden sich in den Top Ten. Durch die Musik, die bei einer Bestattungszeremonie gespielt wird, soll der Verstorbene gewürdigt werden. So hängt es vom Verstorbenen selbst und seinen Wünschen ab, aber auch vom Empfinden der Hinterbliebenen, was gespielt werden soll. Und ob sie das Andenken an den Verstorbenen mit der gewählten Musik verbinden können. Angemessen ist deshalb alles, was diese Bedingungen erfüllt.
Internationale Entwicklung
Die Entwicklung vom Kirchenlied zum Popsong zeigt sich nicht nur in Deutschland, auch international lässt sich ein deutlicher Trend erkennen. Bei zwei Drittel aller Bestattungen in Großbritannien wird mittlerweile weltliche Musik von Frank Sinatra, Eva Cassidy oder Bette Midler gespielt. Manchmal wird sogar die Titelmelodie der Mysterie-Serie „Akte X“ oder die der „Muppetshow“ gewünscht. Über das was angemessen ist, lässt sich allerdings scheinbar streiten. So verbot der Erzbischof von Melbourne im Jahre 2010 Popsongs und Vereinshymnen auf Beerdigungen. Er reagierte damit auf eine Studie, wonach die Hymne der Foodball-Nationalmanschaft, Bette Midlers „The Wind Beneath My Wings“ und Frank Sinatras „My Way“ zu den am häufigsten gewünschten Musikstücken bei Trauerzeremonien in Melbourne gehören. In seiner Anordnung schrieb der Erzbischof: Sportgesänge, romantische Balladen und Popsongs seien dem Anlass nicht angemessen.
Stolperstein GEMA
Wenn man sich aber nun dafür entscheidet, einen Popsong auf einer Trauerfeier zu spielen, ist einiges zu beachten: wer urheberrechtlich geschützte Musik abspielen oder aufführen will – dazu gehört alles außer selbstkomponierter oder explizit freigegebener Musik – muss im Vorhinein eine entsprechende Lizenz bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) erwerben. Derzeit kostet diese Erlaubnis für eine Bestattung unabhängig von Art und Dauer der abgespielten Musik pauschal 15 Euro. Zwar haben Bestattungsinstitute in der Regel entsprechende Verträge mit der GEMA, sodass der Aufwand für den Erwerb einer Einzellizenz weg fällt. Dies gilt aber nur für sogenannte „ernstere Musik“. Werden musikalische Einspielungen im Rahmen eines Gottesdienstes getätigt, so sind diese nur dann vertraglich abgedeckt, wenn die erklingende Musik einen „kirchlichen Hintergrund“ hat. Unterhaltungsmusik wie „Time To Say Goodbye“ während der Trauerfeier ist nicht vom Pauschalvertrag erfasst und muss separat abgerechnet werden.
Ein Bestatter könnte seinen Kunden als Serviceleistung eine Liste mit beliebten Liedern aus dem Popbereich anbieten aus denen sie sich etwas aussuchen können und das Prozedere bei der GEMA für sie übernehmen. Unter https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_ad/tarif_wr_best.pdf finden Bestatter nähere Informationen zu den GEMA-Bestimmungen.