Bestattungs­vorsorge – überflüssig oder ein Muss für jedermann?

csm_titelbild_03_d4d25ba0edBestattungs­vorsorge. © Sebastian Kaulitzki/ fotolia.com

Sicherlich hat sich jeder von uns schon einmal Gedanken über den eigenen Tod gemacht. Was ist wenn ich nicht mehr da bin? Was passiert mit meinem Haus, möchten meine Kinder überhaupt die Immobilie übernehmen? Und wer wird wohl alles zu meiner Beerdigung kommen?

 

Wenn es aber um die konkrete Planung der eigenen Bestattung geht, zögern immer noch Viele. Dabei gibt es heutzutage eine Vielzahl an Vorsorgeangeboten. Der Begriff Bestattungsvorsorge umfasst als eine Art Oberbegriff verschiedene Angebote für die Vorsorge rund um die Bestattung. „Unterteilt werden sollte auf jeden Fall zwischen der finanziellen Vorsorge und der allgemeinen organisatorischen Vorsorge“, sagt Alexander Helbach, Referent Presse und PR der Verbraucherinitiative Aeternitas e.V. Die finanzielle Vorsorge umfasst Sterbegeldversicherungen und Grabpflegeverträge. Bei der organisatorischen Versorgung kann zum Beispiel festgelegt werden welchen Sarg oder welche Grabart man wählen möchte.

 

Die eigene Bestattung finanziell absichern

Um Beerdigungskosten und andere direkt mit dem Tod verbundene Aufwendungen bereits zu Lebzeiten finanziell abzusichern, kann eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen werden. Diese ist mit einer lebenslänglichen Kapitallebensversicherung auf den Todesfall vergleichbar, allerdings mit einer relativ niedrigen Versicherungssumme. Früher wurden diese speziellen Lebensversicherungen häufig auch als Klein-Lebensversicherungen bezeichnet. Schon bei den Römern in der Antike gab es eine Art Sterbegeldversicherung und auf solche spezialisierte Einrichtungen. Mit regelmäßigen Beitragszahlungen sicherten sich die Mitglieder dieser eine standesgemäße Beisetzung. Im 19. Jahrhundert und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhundert entstanden die sogenannten Sterbekassen oder auch Grabe- und Leichenkasse genannte Selbsthilfeeinrichtungen in Unternehmen oder kleinen örtlichen Gemeinden. Auch heute gibt es noch Sterbekassen wie zum Beispiel die Sterbekasse Evangelischer Freikirchen mit ca. 15.000 Mitgliedern.

 

Bestattungsvorsorge – Eine Sorge weniger

Mit diesem Slogan werben heute viele Versicherungen für ihre Sterbegeldversicherungen. Aber hat man nach Vertragsabschluss tatsächlich eine Sorge weniger? Welche Leistungen werden mit einer solchen Sterbegeldversicherung abgedeckt? Ein genauer und sorgfältiger Leistungsvergleich lohnt sich. So individuell die Menschen sind, so individuell ist auch das Serviceangebot. Jede Versicherung legt bei ihren Angeboten andere Schwerpunkte. So liegt das Mindestbeitrittsalter bei der Ergo Direkt Versicherung bei 35 Jahren, während man bei der Generali Versicherung bereits mit 15 Jahren eine Sterbeversicherung abschließen kann. In jedem Fall sollte man vor Vertragsabschluss sicher sein, welche speziellen Faktoren man wichtig findet. So macht es einen Unterschied, ob die Mindestversicherungssumme oder die Laufzeit der Versicherung bzw. der Beitragszahlung für den Versicherten entscheidend sind.

 

Voller Versicherungsschutz nicht von Anfang an

Für einen älteren Kunden sind besonders die Wartezeiten interessant. Bei einigen Versicherungen dauert es drei oder vier Jahre, bis der volle Versicherungsschutz greift. Wenn der Versicherte in den ersten Jahren stirbt werden lediglich die eingezahlten Beiträge ausgezahlt. Für die Versicherungen sind die langen Wartezeiten eine Absicherung. Denn viele Verträge können abgeschlossen werden, ohne Gesundheitsprüfung. Würde ein Sterbenskranker, deren Lebenserwartung nicht mehr als ein paar Monate beträgt eine Versicherung über 5000 Euro abschließen, würde das für den Versicherer ein Verlust. „Eine gute Sterbegeldversicherung sollte in jedem Fall bereits nach einem Jahr einen vollen Versicherungsschutz bieten“, sagt Alexander Helbach, Aeternitas-Sprecher. „Damit steht im Todesfall schon nach sehr kurzer Zeit die gewünschte Versicherungssumme zu Verfügung.“

 

Sterbegeldversicherung verspricht keine gute Rendite

Nach Ende der Vertragslaufzeit läuft die Versicherung bei den meisten Anbietern beitragsfrei weiter. Stirbt der Versicherte wird den Erben oder demjenigen, der als bezugsberechtigte Person eingetragen wurde, die Versicherungssumme ausgezahlt. Neben der garantierten Versicherungssumme werden zusätzlich noch Bonusleistungen bzw. Überschüsse ausgezahlt. Häufig decken sich diese Überschüsse jedoch mit der eingezahlten Summe des Versicherers. So berechnete Stiftung Warentest in ihrem Sonderheft „Spezial Bestattung“ im November 2008, dass ein 65-Jähriger bei der InterRisk monatlich 36,50 Euro für eine Versicherungssumme von 5.000 Euro einzahlt und bereits nach 16 Jahren 7.008 Euro eingezahlt hätte. Viel Mehr dürfte nach der Vertragslaufzeit den Erben wohl auch nicht ausgezahlt werden. Eine wirklich gute Rendite erzielt man mit einer Sterbeversicherung nicht. „Sicherlich ist eine Sterbegeldversicherung primär ein Versicherungsprodukt und kein Sparprodukt. Ihr Zweck ist es, das finanzielle Risiko der Bestattungskosten abzudecken. Daher ist sie auch nicht – so wie ein Anlageprodukt – unter dem Blickwinkel der Renditemaximierung konzipiert“, erklärt Frank Roth, Leiter der Unternehmenskommunikation bei ERGO Direkt.

 

Sterbegeldversicherungen sind nur bedingt sinnvoll

Als Verkaufsargument weisen viele Versicherungen immer wieder auf den Wegfall des Sterbegeldes im Jahre 2004 hin. Doch bereits vor 2004 gab es nur wenige Zuschüsse. Mit rund 500 Euro konnte man auch schon vor acht Jahren keine ordentliche Bestattung finanzieren. Ein anderes Verkaufsargument zielt auf die Sorge der älteren Menschen ab, ihre Kinder und Verwandten mit den Kosten ihrer Beerdigung finanziell zu belasten. Ein Pflegedienst oder Heimplatz kostet eine Menge Geld. So kann bereits nach drei bis vier Jahren Heimaufenthalt die eisern angesparte Reserve aufgebraucht sein. Die Erben müssten die Beerdigung finanzieren. „Natürlich kommt es hin und wieder vor, dass die Erben die Beerdigungskosten übernehmen müssen, aber grundsätzlich mit den Ängsten von Senioren zu werben finde ich nicht richtig“, ist Thorsten Rudnik, Pressesprecher des Verbunds der Versicherten, verärgert. Doch genau dieses Argument ist für Viele entscheidend, denn die Generation 60+ legt großen Wert auf eine würdevolle Bestattung und möchte nicht als Sozialfall irgendwo vergraben werden.

 

Alternativen: Tagesgeld oder Banksparplan

Um eine Bestattung finanzieren zu können muss nicht immer eine spezielle Sterbegeldversicherung abgeschlossen werden. „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die meisten Senioren über Rücklagen verfügen. Sei es auf einem Sparbuch, in einem Fond oder einer anderen Wertanlage. Die Summen, die sie ihr Leben lang angespart haben reichen häufig aus, um ihre Beerdigung zu finanzieren“, reflektiert Volker Schleede von der Sparkasse Essen. „Alternativ zur Sterbeversicherung lohnt es sich in jedem Fall für unter 60-Jährige ihr Geld in einem Banksparplan oder auf einem Tagesgeldkonto anzulegen, wie zum Beispiel in unser S-Prämiensparen“, erläutert Volker Schleede, Pressesprecher der Sparkasse Essen. So würde ein 40-Jähriger Mann mit dem S-Prämiensparen bei einer monatlichen Rate von 15 Euro mit 3,57 % Zinsen und einer Laufzeit von 25 Jahren rund 7.208,20 Euro ausgezahlt bekommen. „Die Zinsen bei Sterbegeldversicherungen sind vom Staat mit mindestens 2,25 % vorgeschrieben und mehr geben die meisten Versicherungen auch nicht“, erklärt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten. „Außerdem werden die Zinsen nicht auf den voll eingezahlten Vertrag angerechnet. Von dem Monatsbeitrag werden zunächst noch Verwaltungskosten abgerechnet, und diese sind bei einigen Versicherungen recht hoch“, gibt der Versicherungsexperte zu bedenken.

 

Beiträge der Sterbegeldversicherung gehören zum Schonvermögen

Natürlich lohnt es sich nicht erst mit 75 Jahren einen Banksparplan abzuschließen. „Bis der Kunde genügend Geld für einen Trauerfall auf einem Bankkonto oder mittels Sparplan zusammengespart hat, vergehen unter Umständen viele Jahre. Wenn ihm während dieser Zeit etwas zustößt, bekommen die Angehörigen nur die angesparte Summe. Keinen Cent mehr. Bei der Sterbegeld-Vorsorge von ERGO Direkt Versicherungen erhalten die Angehörigen schon nach der Aufbauzeit die volle Versicherungssumme“ gibt Frank Roth zu bedenken. „Eine Sterbegeldversicherung ist gerade dann sinnvoll, wenn nur sehr wenige oder gar keine Rücklagen vorhanden sind“, ergänzt Alexander Helbach, Aeternitas e.V.. Sollte man einmal Harz IV und Sozialhilfe beziehen müssen, sind die bereits eingezahlten Beiträge in eine Sterbegeldversicherung vor Rückforderungen des Sozialamtes sicher, solange die Versicherungssumme angemessen gewählt ist. Sie gehören zum Schonvermögen.

 

Sterbegeldversicherung erst im Rentenalter wirklich sinnvoll

„Wir bieten speziell Versicherungen für ältere Menschen an“, berichtet Gerald Herde, Pressesprecher der IDEAL Versicherungen. „Kaum jemand mit Mitte Zwanzig macht sich Gedanken über den Tod und seine Beerdigung. In dieser Lebensphase möchte man mit seinem hart verdienten Geld lieber reisen oder Eigentum kaufen. Aus unserer Erfahrung machen die meisten Menschen sich erst ab Mitte 50 Gedanken über ihre Bestattung.“ Die Ideal Versicherung nimmt daher erst Personen ab 40 Jahren auf. Das Höchstalter für den Abschluss einer Sterbegeldversicherung liegt bei 85 Jahren, allerdings muss die Versicherungssumme dann als Einmalbeitrag eingezahlt werden.

 

Die All-Inklusiv-Pakete

Viele Versicherungen bieten ihren Kunden spezielle Vorsorgepakete an. So kann man sich bei der IDEAL Versicherung nicht nur für eine reine Sterbegeldversicherung, sondern auch zwischen den Bestattungsvorsorgemodellen BASIS, STANDART, TRADITION und PRESTIGE entscheiden. Das BASIS-Modell mit der Versicherungssumme von 3.000 Euro umfasst neben der grundlegenden persönliche Beratung und Betreuung, der Organisation der Beerdigung inklusive der Behördengänge, der Überführung und Einbettung, auch einen Sarg oder Urne mit Blumenschmuck, wahlweise eine Erd- oder Feuerbestattung, ein einfaches Reihengrab oder anonyme Grabstätte, eine Abschiednahme im engsten Familienkreis, Blumendekoration und Trauerkarten sowie die Übernahme der Gebühren (für Grabstelle, Kremierung und Urkunden) bis 500 €. Zusätzlich zu den BASIS-Leistungen sind im Vorsorge-Modell PRESTIGE mit einer Versicherungssumme von 7500 Euro folgende Leistungen enthalten: Große Trauerfeier in festlichem Rahmen mit geistlichem oder weltlichem Redner, Musiker, Organist, Blumendekoration, Trauerkarten und Danksagungen, freie Wahl der Grabstelle, alternativ Seebestattung in Nord- oder Ostsee mit Begleitung von bis zu 10 Angehörigen, ein Grabstein bis 750 € und eine Übernahme der Gebühren bis 2.000 €. Dabei dienen diese Summen lediglich als Orientierung für den Bestatter, um die versicherte Gesamtsumme einzuhalten. Die einzelnen Komponenten können aber beim Bestatter im Vorsorgevertrag auf Wunsch individuell verändert werden. Auch das Aufstocken der versicherten Gesamtsumme durch die Angehörigen ist möglich, wenn zum Beispiel ein teurerer Grabstein gewünscht wird. Viele Versicherungen arbeiten bei diesen All-Inklusive-Paketen mit bestimmen Bestattern als eine Art Kooperationspartnern zusammen, die dann die Beerdigung ausrichten. Letztendlich kann man sich den Bestatter nicht frei auswählen, sondern muss einen Kooperationsbestatter wählen.

 

Eigene Beerdigung individuell gestalten

Wer Wert darauf legt, dass ein bestimmter Bestatter seine Beerdigung ausrichtet, der sollte seine Bestattungsvorsorge direkt bei diesem abschließen. Er kann sich zum Beispiel ein spezielles Sargmodell aussuchen, einen festen Grabplatz auf dem örtlichen Friedhof, Sterbewäsche mit oder ohne Motiv und die Songs, die der eigenen Beerdigung gespielt werden sollen. Wer keine Sterbegeldversicherung abschließen möchte, aber seine Beerdigung trotzdem planen und festlegen möchte, der kann auch eine Bestattungsverfügungen oder eine Willenserklärungen beim Bestatter oder Notar hinterlegen. Auf keinen Fall sollte die Willensäußerung aber im Testament festgehalten werden. Denn dies wird in aller Regel erst ab drei Wochen nach der Beerdigung eröffnet. Im Internet gibt es bereits vorgefertigte Formulare, die einfach nur noch ausgefüllt und beim Bestatter des Vertrauens oder dem Notar abgegeben werden müssen.

 

Bestattungskultur soll erhalten bleiben

Letztendlich ist es für einen Bestatter lukrativ, eine Sterbeversicherung im Angebot zu haben. Das Risiko, die Angehörigen könnten die Summe der Bestattungskosten nicht tragen, entfällt. Doch sollte jeder Bestatter so ehrlich sein, seinen Kunden nur dann zu einer Sterbeversicherung zu raten, wenn es auch tatsächlich sinnvoll ist. Ein gesunder 30jähriger braucht wahrlich keine Sterbeversicherung und wenn es ihm zusätzlich egal ist, wie er nach seinem Tod beerdigt wird, dann ist eine Bestattungsverfügung wohl auch überflüssig. Nichtsdestotrotz sollte aber das Thema Bestattungsvorsorge weiter in den Fokus der Öffentlichkeit rücken. Denn für den Erhalt der Bestattungskultur ist es wichtig, dass sich die Menschen bereits zu Lebzeiten mit den Themen Tod und Bestattung auseinander setzen. Jeder Mensch sollte würdevoll bestattet werden. Ob sie am Ende eine Sterbegeldversicherung oder Bestattungsverfügung abschließen, ist dann jedem selbst überlassen.