Bestattung totgeborener Kinder erlaubt

csm_301297_R_B_by_Thomas-Max-Mueller_pixelio.de_7257167dffBestattung totgeborener Kinder erlaubt. © Thomas-Max Müller/pixelio.de

Dass Eltern in Deutschland das Recht haben, ihr totgeborenes Kind bestatten zu lassen, wissen viele Betroffene nicht. Oft sind die Trauernden mit der Situation überfordert und mit der Rechtslage nicht vertraut. Immer mehr Friedhöfe reagieren auf die Bedürfnisse der Eltern und bieten Grabfelder für die Bestattung sogenannter Sternen- oder Schmetterlingskinder an.

 

Königswinter, 10.02.2010 – Die Bestattungsgesetze aller Bundesländer erlauben es ausdrücklich, totgeborene Kinder bestatten zu lassen. „Eltern totgeborener Kinder müssen nicht auf einen Ort der Erinnerung verzichten“, erläutert Hermann Weber, der Vorsitzende der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas. Aber viele trauernde Eltern wissen das nicht. Sie fühlen sich in ihrer Trauer allein gelassen. Deutsche Behörden nehmen totgeborene Kinder nicht in das Personenstandsregister auf, wenn ihr Gewicht weniger als 500 Gramm beträgt. Offiziell tragen Sie damit keinen Namen und waren deshalb kein Mitglied der Gesellschaft. Für die kleinen Körper besteht keine Bestattungspflicht. Sie werden zusammen mit Klinikabfällen entsorgt, wenn niemand eine Bestattung veranlasst. Die schwierige Situation der Eltern totgeborener Kinder findet jedoch zunehmende Aufmerksamkeit. Weber beobachtet seit Jahren einen Anstieg der Zahl der Bestattungen von Tot- oder Fehlgeburten. Gerade die Friedhofsverwaltungen größerer Städte berücksichtigen die Wünsche trauernder Eltern und richten spezielle Grabfelder ein. Die Grabflächen für Sternen- bzw. Schmetterlingskinder befinden sich häufig in der Nähe anderer Kindergräber.

Bild: © Thomas-Max Müller / PIXELIO