Die Masche ist nicht neu. Immer wieder studieren Diebe Traueranzeigen, um sich zu erkundigen, wann das Haus leer steht, weil die Besitzer auf einer Beerdigung sind. So wurde in Münster eine Frau verhaftet, die innerhalb von fünf Monaten sieben Mal in Häuser und Wohnungen eingebrochen war, während die Besitzer an Trauerfeiern teilnahmen.
Nachdem der Polizei aufgefallen war, dass alle Opfer um verstorbene Familienangehörige trauerten, wurden alle Häuser, deren Bewohner eine Todesanzeige mit Traueranschrift aufgegeben hatten, observiert. Am Schluss konnte so die Täterin gefasst werden. Im Kreis Heinsberg hebelten Diebe Briefkästen auf und entwenden die Beileidskarten in der Erwartung, dass sich darin Geld befindet. Auch sie informieren sich über die Traueranzeigen in den Tageszeitungen, wo die Angehörigen des Verstorbenen wohnen.
Bestatter in der Pflicht
Wie kann man als Bestatter seine Kunden vor solchen Straftaten bewahren? Sollte etwa den Angehörigen geraten werden auf Traueranzeigen zu verzichten? Sicherlich nicht, denn Traueranzeigen bieten Freunden, Arbeitskollegen und Nachbarn die Möglichkeit ihre eigene Trauer und ihre Anteilnahme und Beileid gegenüber den Angehörigen auszudrücken. Vielmehr sollte der Bestatter seine Kunden auf die möglichen Gefahren aufmerksam machen, wenn Hinterbliebene eine Wohnanschrift in die Traueranzeige mit aufnehmen wollen. So werden viele Traueranzeigen mittlerweile auch online veröffentlicht, so dass die die noch nicht einmal die örtliche Zeitung kaufen müssen, sondern mit einem Klick wissen welche Familien wann auf einer Beerdigung sind und dementsprechend die Häuser und Wohnungen leer stehen.
So gehen Hinterbliebene kein Risiko ein
Am sichersten ist es, wenn Hinterbliebene sowohl ihre eigene, als auch die des Verstorbenen nicht angeben. Als Kontaktadresse für Kondolenzschreiben kann die Anschrift des Bestattungshauses genutzt werden. Der Bestatter sammelt die Post und händigt sie gebündelt und persönlich an die Hinterbliebenen aus. Sicherlich bedeutet dies für den Bestatter mehr Arbeit, gleichzeitig bietet er damit dem Kunden aber auch mehr Service. Grundsätzlich sollte jeder Bestatter sich die Zeit nehmen und Hinterbliebene auf mögliche Gefahren aufmerksam machen. Auch die Polizei rät immer wieder Angehörige Häuser und Wohnungen während der Trauerfeier nicht unbeaufsichtigt zu lassen und eine Person des Vertrauens auf das Zuhause aufpassen zu lassen. „Im letzten Jahr wurde im Kreis Nordfriesland zwischen Anfang Oktober und Ende November in sechs Wohnungen eingebrochen während die Bewohner auf Beerdigungsfeiern waren.
Wir raten daher allen Hinterbliebenen keine Angaben zur Wohnanschrift in Zeitungsmitteilungen der Beerdigungsankündigung zu machen. Auch gehören Anschriften nicht ins Telefonbuch. Allgemein gilt: Beim Verlassen des Hauses sollten Türen und Fenster stets geschlossen werden“, zählt Holger Diehr, Pressesprecher von der Polizeidirektion Husum einige Maßnahmen auf, wie man sich vor Einbrüchen während der Trauerfeier schützen kann.