Der Landtag von Baden-Württemberg hat dem Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Änderung des Bestattungsgesetzes zugestimmt. Die neue Regelung trat Ende März in Kraft.
Eine der Änderungen trägt der zunehmenden Bedeutung von Einbalsamierungen Rechnung. So wird an zwei Stellen in Paragraf 39 die Bezeichnung „Konservierte Leichen“ durch „Konservierte und einbalsamierte Leichen“ ersetzt.
Service
Der Gesetzestext kann auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit und Soziales abgerufen werden.